Vermietete Tiny Houses
Beratung zur Vermietung von Tiny Houses
Auch die steuerliche Behandlung von vermieteten Tiny Houses gehört zu meinem Beratungsangebot.
Mit dem Tiny House können je nach Zusammenhang und regionalen Regelungen verschiedene Steuerarten und Abgaben tangiert werden:
- Einkommensteuer: Einkunftsart, Einkünfteermittlung, Kombination Vermietung und Selbstnutzung
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Zweitwohnungsteuer
- Bettensteuer oder Tourismusabgabe
- Kurtaxe
Es macht bei der Einkommensteuer einen Unterschied, ob das Tiny House mobil und ortsfest oder nicht ortsfest oder immobil ist.
Kostenloses Vorgespräch
Bitte keine Buchung ohne Vorgespräch!
Es kann eine pauschal honorierte steuerliche Erstberatung zu vermieteten Ferienobjekten (kurzfristige Beherbergungen) mit einer Höchstdauer von 60 Minuten, bestehend aus 15 Min. Sachverhaltsstudium und max. 45 Min Beratungszeit in Form einer Online-Videokonferenz gebucht werden.
Zuvor sollten wir die Inhalte in einem kostenlfreien Vorgespräch kurz telefonisch klären. Wählen Sie dazu bitte die kostenfreie Kontaktaufnahme bzw. kostenfreies Vorgespräch.